Totschlag kein Einzelfall, „Täter gelten als sehr engagierte, sehr empathische Menschen“

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  • Charité-Arzt verurteilt : Totschlag kein Einzelfall, „Täter gelten als sehr engagierte, sehr empathische Mensch
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    Le médecin qui aime son patient, tue son patient , parole de nazi. Et il économise 60k RM à la communauté nationale. C’est que j’appelle de l’empathie nationale .

    Voici la dernière ligne de défense des médecins face à la critique de leur rôle meurtrier.

    Ich halte die Behauptung, es handele sich bei den Tätern um schwarze Schafe und bei den Taten um Einzelfälle, für genauso ungerechtfertigt wie einen Generalverdacht.
    Karl-Heinz Beine

    Un médecin spécialiste de la question de l’homicide médical décrit qu’il est impossible de connaître le chiffre et le rythme exact des homicides commis par ses collègues. Puisque ici les méthodes statistiques sont aussi peu efficaces comme dans tous les domaines où le personnes interrogées veulent rester dans l’ombre on ne peut approcher la question que d’une manière analytique.

    Il faut commencer par la collection d’informations sur tout ce qui peut avoir une signification pour les actes et exclure les jugements biaisés et idéologiques qui sont la conséquence de la nécessité de s’arranger avec une situation insupportable ou d’obscurcir des parties problématiques de la question. Ensuite il faut analyser les fonctions et besoins de acteurs. A la fin on n’aura toujours pas de chiffre précis mais on obtiendra une idée de la signification du phénomène et du rôle des acteurs.

    Bien entendu il faut se situer dans la perspective des personnes les plus faibles qu’on écoute le moins d’habitude, car en emplifiant ces voix on se rapproche d’une représentation complète du problème. Si par hasard on comprend qu’on fait partie d’eux on a gagné la première bataille dans la lutte pour la vérité.

    Nous sommes toutes et tous des patients. Pour nous il est important de suivre la recommandation du professeur à la fin de l’interview, mais ce n’est qu’une première étape sur le chemin vers l’essentiel, l’indépendance de la domination médicale.

    26.4.2024 von Christian Schwager - Ein Arzt der Charité Berlin ist für die Tötung zweier Patienten verurteilt worden. Der Experte Karl-Heinz Beine sagt, dies sei kein Einzelfall, doch Patienten könnten sich schützen.

    Der Charité-Arzt Gunther S. ist am Freitag vor dem Landgericht Berlin wegen zweifachen Totschlags zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde für schuldig befunden, dem Leben der beiden Patienten mit einer hohen Dosis des Anästhetikums Propofol ein Ende gesetzt zu haben anstatt, wie üblich, Schmerzen mit Morphinen zu behandeln. Fast ein Jahr lang saß der Oberarzt der kardiologischen Intensivstation in Moabit in Untersuchungshaft. Karl-Heinz Beine ist emeritierter Professor an der Universität Witten/Herdecke. Er hat zur Gewalt in Krankenhäusern geforscht und den Prozess intensiv verfolgt. Im Interview spricht er über die Motive der Täter, das Leben von Patienten vorzeitig und vorsätzlich zu beenden. Er sagt, es handele sich nicht um Einzelfälle, ein Generalverdacht sei aber nicht berechtigt. Und er erklärt, was Patienten tun könnten.

    Herr Prof. Beine, entspricht das Urteil Ihren Erwartungen?

    Ich bin mit der Beweisführung des Gerichts sehr einverstanden. Die Tatsachen, die zugrunde lagen, waren erheblich. Das Gericht hat völlig zurecht großes Gewicht auf die Dosierung von Propofol gelegt und als Todesursache gewürdigt. Dieses Anästhetikum wird in solchen medizinischen Problemlagen eher selten eingesetzt.

    Sie haben den Prozess seit Beginn an den meisten Prozesstagen verfolgt. Im Publikum saß auch medizinisches Personal. Wie waren die Reaktionen?

    Ich hatte erst heute vor dem Richterspruch eine mehr als lebhafte Auseinandersetzungen mit einem ärztlichen Kollegen. Er meinte, wenn der angeklagte Arzt verurteilt werde, würde an deutschen Kliniken niemand mehr als Arzt arbeiten wollen.

    Ist das so?

    Eine solche Einschätzung hat mit Fakten nichts zu tun. Es kommt immer auf die Kompetenz und die Motivation der Ärztinnen und Ärzte an. Selbstverständlich sind sie auf der sicheren Seite, wenn sie einem Menschen Schmerzen nehmen wollen und dafür ein Medikament wählen, bei dem es unter Umständen sein kann, dass es auch das Leben verkürzt. Unabhängig davon muss das Motiv sein, dem Patienten Schmerzen und Ängste zu nehmen und nicht das Leben zu verkürzen.

    Warum sollte das primäre Ziel von Dr. S. gewesen sein, den Tod der Patienten herbeizuführen?

    Ich habe ihn nicht psychiatrisch begutachtet. Doch mein Eindruck im Gerichtssaal war, dass er große Schwierigkeiten hat, unkontrollierbare Situationen zu ertragen, also auch das Sterben von Menschen. Er hat Probleme, die Grenzen ärztlichen Handelns zu akzeptieren. Man könnte das so beschreiben: Wenn ich das Leiden eines Menschen nicht kontrollieren kann, dann kontrolliere ich den Träger des Leidens, indem ich ihn mit Medikamenten so behandele, dass ich ihn – in Anführungszeichen – erlöse. Es ist so, dass Herr S. nicht in der Lage ist, solche Situationen auszuhalten und zu begleiten.

    Ist das ein typisches Tatmotiv?

    Für fast alle Täter, die ich kenne, ist das eine typische Motivlage, ja. Sie gelten als sehr engagierte, sehr empathische Menschen, die sich um Sterbende und ihre Angehörigen kümmern. Dadurch können sich die betroffenen Ärztinnen und Ärzte oder Krankenpfleger das Gefühl verschaffen, die Situation im Griff zu haben. Und wenn das nicht der Fall ist, lösen sie die Situation auf, indem sie die Patienten mit Medikamenten übermäßig ruhigstellen.

    Es gab den Fall des Pflegers Niels Högel, der Patienten an den Rand des Todes brachte mit dem Ziel, sie im letzten Moment zu retten und als Held dazustehen. Ist das ebenfalls typisch?

    Diese Motivlage ist weltweit selten. Meist handelt es sich um Mitleidstörungen. Im Fall von Herrn S. hat das Gericht jetzt ebenfalls festgestellt, dass auch bei ihm Mitleid eine Rolle gespielt hat. Insofern gibt es Parallelen zum Fall von Irene B., die sich ja damals auch auf Mitleide berufen hat.

    Sie meinen die Krankenpflegerin an der Charité, die mehrere Patienten umgebracht hat. Ihr Fall hat dazu geführt, dass die Charité ein Whistleblower-System etablierte. Wie sicher ist ein solches System vor Missbrauch?

    Ein höheres Maß an Sicherheit als das, das man in diesem Prozess erlebt hat, ist kaum möglich. Jedes Whistleblower-System gerät an seine Grenzen, wenn es um schwere Straftaten geht.

    Warum?

    Solche Informationen der Whistleblower müssen an die Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden. Das hat die Krankenschwester, die sich im Fall des Dr. S. an die Vertrauensanwälte der Charité wandte, nicht bedacht. Sie hat sich nicht ausgemalt, dass sie irgendwann vor dem Landgericht erscheinen muss. Und sie hat sich nicht ausgemalt, dass sie an drei Prozesstagen schwierigen Verhören ausgesetzt war. Man könnte auch sagen: Sie wurde gegrillt.

    Wie lässt sich so ein Whistleblower-System schonend für die Beschuldigten und schonend für die Hinweisgeber organisieren?

    Das ist eine schwierige Frage, auf die es bis heute keine abschließende Antwort gibt. Wie macht man Menschen Mut, die Missstände aufdecken? Wie schützt man Menschen davor, ungerechtfertigt beschuldigt zu werden, die nichts anderes tun als ihre schwere Arbeit?

    Sind die Ärzte durch das Urteil jetzt verunsichert?

    Die Verunsicherung ist da, aber die Grauzone, von der immer die Rede ist, wird nicht verschwinden, indem wir sie verschweigen. Wir müssen genau hinschauen und darüber immer wieder diskutieren, und ich glaube, dass das mit diesem Urteil etwas leichter fällt.

    Sie sprechen von Grauzone: Lässt sich abschätzen, wie viele Fälle nicht ans Licht kommen?

    Die Dunkelziffer lässt sich nicht beziffern. Ich selbst habe im Herbst 2020 eine Studie veröffentlicht, die wissenschaftlich bewertet wurde. Von 2507 teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten räumten 1,8 Prozent ein, innerhalb der zurückliegenden zwölf Monate das Leben eines Patienten vorsätzlich und willentlich verkürzt zu haben, ohne dass sie darum gebeten worden waren. Es handelt sich um eine nicht unerhebliche Zahl. 2507 Teilnehmer sind nicht wenig, allerdings handelt es sich nicht um einen repräsentativen Querschnitt durch die Ärzteschaft.

    Also liegt das Ausmaß des Problems völlig im Dunkeln?

    Es ist nicht quantifizierbar. Doch ich halte die Behauptung, es handele sich bei den Tätern um schwarze Schafe und um Einzelfälle, für genauso ungerechtfertigt wie einen Generalverdacht. Wir wissen es schlichtweg nicht.

    Wie kann ich als Patient für meine größtmögliche persönliche Sicherheit sorgen?

    Indem Sie eine Vorsorgevollmacht und/oder eine Patientenverfügung hinterlegt haben, deren Existenz bekannt ist. Und indem ich selbst oder meine Angehörigen auf Aufklärung bestehen, am besten von zwei unterschiedlichen Ärzten. Menschliches Leben darf nicht abgewertet werden, auch nicht wenn es schwierig wird.

    Inwiefern?

    Der Verteidiger von Dr. S. hat im Prozess einen Zollstock ausgepackt, um den Fall aus seiner Perspektive zu verdeutlichen. Ein Zwei-Meter-Zollstock, den er Glied für Glied eingeklappt hat. Er wollte damit die Vergänglichkeit des Lebens symbolisieren. Am Schluss hat er die schmale Kappe abgenommen, die sich am Ende jedes Zollstocks befindet. Er hat gesagt, dieses Fitzelchen sei das, was auf einer Intensivstation ankommt. Das ist eine derart verzerrende Darstellung des Wertes von menschlichem Leben an dessen Ende, die unabsehbare Folgen hat. Es muss jedem klar sein, dass das menschliche Leben schützenswert ist bis zum letzten Atemzug. Und dass Ärzte nichts tun dürfen, um das Leben vorsätzlich zu verkürzen. Das kann allenfalls der Betroffene selbst.

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    Zur Person

    Karl-Heinz Beine, geboren 1951, ist ein deutscher Humanmediziner, Hochschullehrer und Sachbuchautor. Seit 2019 ist er emeritierter Professor für Psychiatrie und Psychotherapie an der Universität Witten/Herdecke. Er veröffentlichte unter anderem mit Jeanne Turczynski das Buch: „Tatort Krankenhaus. Wie ein kaputtes System Misshandlungen und Morde an Kranken fördert“. (Verlag Droemer Knaur, München 2017)

    Vernichtung lebensunwerten Lebens
    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Vernichtung_lebensunwerten_Lebens

    ... et les pauvres ...
    https://www.youtube.com/watch?v=oFSd_mUSBkw

    #iatrocratie #meurtre #euthanasie

  • Patienten getötet : Charité-Oberarzt in Berlin zu Haftstrafe verurteilt
    https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/herzmediziner-der-charite-berlin-zu-haftstrafe-verurteilt-li.220981


    Der Charité-Mediziner Gunther S. musste am Freitag nicht in die Untersuchungshaftanstalt zurück. Er wurde von der Haft verschont. Foto Katrin Bischoff/Berliner Zeitung

    Au fond rien n’a changé depuis l’assassinat de centaines de milliers de patients par les médecins nazis dans le contexte de l’action T4 et des institutions du Reich . Malgré quelques lois qui semblent imposer le contraire l’état, ses juges et la morale publique ne mettent pas en question le pouvoir sur ta vie et ta mort des demi-dieux en blouse blanche. Tous les jours les médecins tuent des patients sans égard de leur volonté ou de celle de leurs proches sous le prétexte de l’élimination d’une vie qui ne vaut pas d’être vécue („Vernichtung lebensunwerten Lebens“).

    Quand un spéciment de cette caste d’assassins se fait prendre, la morale dominante veut qu’il soit jugé avec clémence. Un acte qui serait considéré comme un meurte chez n’importe qui d’autre passe pour de l’empathie professionnelle quand l’auteur du crime est médecin.

    En tant que patients que nous sommes tous sans exception il ne faut jamais oublier avec qui nous avons à faire quand nous allons voir les maîtres de la distribution de soins et de médicaments. Ils détiennent ce qu’Ian Fleming a surnommé "a licence to kill".

    Là un de ces tueurs vient d’écoper une condamnation pour homicide au premier degré avec libération immédiate parce que la durée de sa détention provisoire de moins d’un an a été plus longue que la peine prononcée. Une condamnation pour homicide était incontournable mais la cour a voulu qu’elle soit la moins dure possible. Les juges ne considèrent pas comme du meurte la terminaison de la vie de deux patients sur simple décision de médecin. Voilà ce qui est grave.

    Je suis convaincu qui faut en finir avec ce pouvoir et cette morale par l’action collective et publique.

    26.4.2024 von Katrin Bischoff - .Nach dem Tod zweier Patienten kommt ein Kardiologe der Charité Berlin vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor. Nun gibt es ein Urteil.

    Als Gunther S. am Freitagnachmittag gegen 15.15 Uhr aus dem Saal 142 des Kriminalgerichts tritt, eine durchsichtige Plastiktüte mit Prozessunterlagen in den Händen, wird er erst einmal umarmt. Kollegen und Bekannte warten. Gunther S. ist die Erleichterung anzusehen, dass er zunächst nicht mehr in seine Gefängniszelle zurück muss.

    Gerade wurde der Arzt der Charité wegen zweifachen Totschlags in minderschwerem Fall zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt, doch die 30. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin setzte auch seinen Haftbefehl außer Vollzug. Fast ein Jahr lang saß der Oberarzt der kardiologischen Intensivstation (ITS) in Moabit in Untersuchungshaft. „Wir werden gegen das Urteil selbstverständlich in Revision gehen“, kündigt Jan Smollich an, einer der Verteidiger des promovierten Arztes. Die Anwälte hatten auf Freispruch plädiert.

    24 Verhandlungstage sind vergangen, in denen sich der Oberarzt wegen eines schweren Vorwurfs verantworten musste. Er soll zwei schwerstkranke Patienten auf der kardiologischen Intensivstation 47i am Charité-Campus Virchow-Klinikum mit einer Überdosis Propofol getötet haben. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen heimtückischen Mordes verlangt, weil sich Dr. S. zum Herrn über Leben und Tod aufgeschwungen habe.

    Doch der Argumentation des Anklägers konnten die Richter der Schwurgerichtskammer nicht folgen. „Wir sind überzeugt, dass es sich in beiden Fällen um eine gezielte Abkürzung des Lebens und damit eine gezielte Tötung handelt“, sagte Gregor Herb, der Vorsitzende Richter. Vieles spreche aber dafür, dass es die Zugewandtheit zu den Patienten war, die Dr. S. zu diesem Handeln bewegt habe. Es fehle an einer lebensfeindlichen Haltung.
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    Herb erklärte, dass der „Gesetzgeber uns vor Probleme“ stelle, wenn es um Fälle ärztlichen Handelns am Ende eines Lebens gehe. Aber hier sei eine eindeutige strafrechtliche Beurteilung möglich. Was geschehen war, beschrieb der 52-jährige Richter so: Am 22. November 2021 musste der eine Woche zuvor eingelieferte schwerstkranke Patient Ulrich B. über eine halbe Stunde reanimiert werden, dann hatte er wieder einen Kreislauf.

    Was Gunther S. bei dem folgenden Notfallkadiogramm des 73-jährigen Patienten sah, ließ ihn zu der Überzeugung gelangen, dass Ulrich B. nicht mehr mit dem Ziel einer Genesung oder Besserung des Gesundheitszustandes behandelbar war. „Zwar schlug das Herz noch, aber der Arzt hatte keine Zuversicht, dass da noch was zu machen war“, so Herb.

    Zwei Minuten später war Ulrich B. tot

    Um 10.36 Uhr habe Gunther S. die Krankenschwester Katja W. angewiesen, ihr eine hohe Dosis des Sedierungsmittels Propofol zu spritzen. Als die 39-Jährige zögerte, forderte sie der Arzt nochmals auf. In der Überzeugung, der Mediziner könne die Dosierung besser beurteilen, habe die Krankenschwester das Propofol verabreicht, so Herb. Zwei Minuten später war Ulrich B. tot.

    Sophie J., eine junge, noch unerfahrene Krankenschwester, war mit in dem Patientenzimmer. Sie unternahm zunächst nichts, wandte sich aber acht Monate später, nach dem Tod der 73-jährigen Marianne G., an die Vertrauensanwälte der Charité. Die Stelle war eingerichtet worden, nachdem die Krankenschwester Irene B. in der Charité mehrere Patienten umgebracht hat. Sie wurde 2008 wegen Mordes und Totschlags an fünf Menschen zu lebenslanger Haft verurteilt.

    Marianne G., ebenfalls 73 Jahre alt, kam am 23. Juli 2022 mit lebensbedrohlichen Vorerkrankungen auf die ITS 47i. Ihr Herz hatte immer wieder ausgesetzt. Am Abend entschieden zwei Ärzte, darunter Gunther S., auf palliative Behandlung umzustellen. Die Patientin war nicht sediert, Gunther S. spritzte ihr im Beisein von Sophie J. zunächst 200 Milligramm Propofol. Er beendete die Beatmung. „Und erwartete den Tod, den er herbeizuführen beabsichtigte“, so Herb.

    Doch Marianne G. starb nicht. Deswegen holte Gunther S. erneut Propofol und injizierte ihr 400 Milligramm. „Wenige Augenblicke später verstarb die Patientin“, erklärte der Vorsitzende Richter. Der Ablauf beruhe auf den Angaben von Sophie J. und decke sich „in den allerweitesten Teilen mit der Einlassung des Angeklagten“.

    Dabei sei die Dosis ein zentraler Punkt, erklärte Herb. Gunther S. hatte zugegeben, den Patienten das Sedierungmittel gespritzt zu haben - jedoch in wesentlich geringerer Menge. Er habe damit die Sterbenden abschirmen, ihnen unnötiges Leid, Schmerzen und Todesangst ersparen wollen.

    Fünf Sachverständige hatten in dem Prozess ausgesagt, dass die Menge von 500 Milligramm bei Ulrich B. und 600 Milligramm bei Marianne G. all das übersteige, was therapeutisch sinnvoll wäre. Selbst die von Gunther S. angegebene geringere Dosierung sei „ein Ritt auf der Rasierklinge“ gewesen, so der Richter.

    Wir sind überzeugt, dass es sich in beiden Fällen um eine gezielte Abkürzung des Lebens und damit eine gezielte Tötung handelt
    Gregor Herb, Vorsitzender Richter

    Herb machte klar, dass die Kammer der Hauptbelastungszeugin in diesem Prozess glaube. Ihre Aussage sei in Einzelheiten voll belastbar. Sie habe nicht den Eindruck gemacht, als würde sie „das Blaue vom Himmel“ herunterlügen.

    Die Richter gehen in ihrem Urteil aber auch davon aus, dass allen klar gewesen sei, dass die Patienten todgeweiht waren. Trotzdem sei das Vorgehen des Arztes nicht mit einer Palliativbehandlung in Einklang zu bringen. Propofol habe bei der palliativen Sedierung nicht zu suchen, das hätten mehrere Gutachter und auch andere in dem Verfahren ausgesagt. Das Vorgehen von Dr. S. habe gegen alle Regeln verstoßen. Auch wenn die Patienten im Sterbeprozess waren: „Auch einem sterbenden Herz kann man den Rest geben“, so der Richter.

    Für den Angeklagte spreche, dass sich Gunther S. noch nie etwas habe zuschulden kommen lassen. Zudem werde der Schuldspruch, so er rechtskräftig werde, einschneidende beruflich Konsequenzen nach sich ziehen. Andererseits habe der Angeklagte auch seine berufliche Stellung und das Vertrauen von Patienten und Angehörigen ausgenutzt.

    Herb erklärte in seiner fast einstündigen Urteilsbegründung auch, es gebe vielleicht viele, die sich einen Dr. S. wünschen würden. „Letztlich möchte man aber als Angehöriger bei der Entscheidung über Leben und Tod gefragt werden.“

    Unklar ist, ob auch Staatsanwalt Martin Knispel Revision gegen das Urteil einlegen wird. Er hatte Gunther S. wegen Mordes angeklagt, doch das Gericht hatte die Anklage lediglich wegen Totschlags zugelassen. Das Verfahren gegen die zunächst mitangeklagte Krankenschwester Katja W. war im Februar gegen eine Geldauflage eingestellt worden.

    Gunther S. erklärt nach dem Urteil, er werde nun erst einmal nach Hause gehen. Zweimal in der Woche muss er sich bei der Polizei melden, so die Auflage des Gerichts.

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